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Impressum
Online AGBAllgemeine Online Geschäftsbedingungen für Astec4u Achim Simon1. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (BGB § 312d) 2. Dem Verbraucher (BGB § 13) steht bei Fernabsatzverträgen (BGB § 312b) ein Widerrufsrecht (BGB § 355) zu. Nach Maßgabe des Gesetzes hat er innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf kann schriftlich oder durch Rücksendung der Ware erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an: Astec-EDV Beratung Achim Simon, Bahnhofstraße 18, 55435 Gau-Algesheim. 3. Wertminderungen aus bestimmungsgemäßem Gebrauch sind vom Verbraucher zu erstatten, es sei denn, die Minderung ist lediglich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen. Wertminderungen können vermieden werden, wenn die Waren sorgfältig behandelt und der Einbau von Komponenten ausschließlich durch qualifiziertes und autorisiertes technisches Personal durchgeführt wird. 4. Es findet ausschließlich Deutsches Recht Anwendung unter Ausschluß des einheitlichen UN-Kaufrechts, auch wenn der Kunde seinen Firmen- oder Wohnsitz im Ausland hat. § 1 Teilnehmer 1. Astec-EDV schließt Verträge mit Kunden ab, die 2. Allgemeines 3. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. 4. Dem formularmässigen Hinweis auf Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. 5. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn dies durch die Astec-EDV schriftlich bestätigt wird. § 2 Vertragsschluß 1. Der Vertrag kommt durch Annahme der Kundenbestellung durch Astec-EDV zustande. 2. Die vom Kunden per Internet, schriftlich, telefonisch oder mündlich aufgegebene und bei der Astec-EDV eingegangene Bestellung ist bindend. Ein Kaufvertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung der Bestellung durch die Astec-EDV, Abholbenachrichtigung an den Kunden oder durch die Übersendung der Ware zustande, wobei der Kunde insoweit auf eine Annahmeerklärung verzichtet. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Die für die gekauften Produkte von Astec-EDV erstellte und aus der Auftragsbestätigung und/oder Rechnung ersichtliche Produktbeschreibung ist Vertragsbestandteil. 3. Unwesentliche technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen Astec-EDV hergeleitet werden können. Die Astec-EDV behält sich Installationsanweisungen vor. 4. Gibt der Kunde eine Bestellung für die nachfolgenden Waren bzw. Warengruppen bei Astec-EDV auf, ist ein Widerrufsrecht ebenfalls ausgeschlossen, da diese Waren aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. · Waren, die nach Kundenspezifikation aus Standardkomponenten konfiguriert werden, wie z.B.individuell konfigurierter Computerhardware mit/ohne Software-Installationen, sobald diese genutzt oder in Betrieb genommen werden · Bücher, soweit die Schutzhülle geöffnet oder sie online heruntergelanden wurden · vom Kunden aufgebaute Bausätze und solche Teile, die vom Kunden bereits eingebaut wurden · Batterien, Akkus, Kabel, Leuchtmittel, Halbleiter, Hygieneartikel, Messer, Messerhalter oder ähnliche Artikel, soweit deren Versiegelung oder Verpackung geöffnet wurde · Sonderbestellungen des Kunden, wie z. B. speziell für den Kunden bestellte Ersatzteile etc. 5. Astec-EDV behält sich bei Rückgabe benutzter oder beschädigter Ware vor, Ersatz für die Wertminderung und für den Wert der Nutzung der Ware zu verlangen, soweit die Verschlechterung der Ware nicht ausschließlich auf ihre Prüfung zurückzuführen ist. Der Kunde kann diese Ersatzansprüche vermeiden, wenn er die Ware nur in dem für eine angemessene Prüfung erforderlichen Umfang in Benutzung nimmt. 6. 6.Die Verkaufsangestellten von Astec-EDV sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. 7. Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich unsere Preise ab Lager von Astec-EDV inkl. der am Tage gültigen Mehrwertsteuer. Sie schließen Fracht, Porto, Versicherungen und sonstige Versandkosten nicht ein. Nimmt der Kunde die bestellte Ware nicht bis zu dem in der Auftragsbestätigung genannten Termin ab, so gelten die Preise des Liefertages. Der Kunde ist auch zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet, ohne daß es einer vorherigen Zustimmung bedarf. § 3 Lieferbedingungen 1. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist erst dann berechtigt, wenn er Astec-EDV durch eingeschriebenen Brief eine Nachfrist vom mindestens 4 Wochen gesetzt hat, es sei denn, dass Astec-EDV einen festen Termin ausdrücklich schriftlich bestätigt hat. Jeglicher Schadensersatzanspruch, sei es auf Ersatz unmittelbarer Schäden und aller sonstigen Gewährleistungsansprüche wird ausdrücklich ausgeschlossen. Arbeitskämpfe, Verkehrsstörungen und höhere Gewalt befreien Astec-EDV für die Dauer der Auswirkung von der Lieferpflicht. Astec-EDV kann wegen des nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nicht zu. 2. Verfügbarkeitsvorbehalt: Stellt Astec-EDV nach Vertragsabschluß fest, dass die bestellte Ware nicht mehr verfügbar ist oder aus sonstigen Gründen nicht mehr geliefert werden kann, so ist die Astec-EDVberechtigt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware bzw. Dienstleistung anzubieten oder zu liefern. 3. Bei Versand der Ware durch von Astec-EDV beauftragte Frachtführer schließt die Astec-EDV generell eine Transportversicherung auf Kosten des Kunden ab, soweit der Kunde dem nicht bei Bestellung ausdrücklich schriftlich widerspricht. § 4 Preise 1. Sämtliche Angebote der Astec-EDV sind freibleibend und unverbindlich. 2. Alle Preise verstehen sich ab Firmensitz der Astec-EDV zuzüglich Fracht, Verpackung, Transportversicherung sowie der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Leistungen, z.B. Installation und Schulung werden gesondert berechnet, gleiches gilt für eventuell anfallende Zollgebühren. 3. Die Astec-EDV ist berechtigt, irrtümlich falsch angegebene Preise zu berichtigen. Führt die Berechtigung zu einer Preiserhöhung, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 4. Die Astec-EDV ist berechtigt, im Zeitraum zwischen Vertragsschluß und vereinbartem Liefertermin die Preise anzugleichen, wenn sich die Preise der Zulieferer, Währungsparitäten, Zölle oder sonstige nichtvorhersehbare Kosten erhöhen. Kaufpreiserhöhungen werden dem Kunden mitgeteilt und mit Zugang der Mitteilung wirksam. Der Kunde kann hinsichtlich der betroffenen Ware vor Lieferung vom Vertrag zurücktreten. § 5 Zahlung 1. Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Übergabe oder Lieferung der Ware gegen Barzahlung oder Nachnahme. Rechnungen sind für den Lieferer in spesenfreier Weise zu bezahlen. 2. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet; eine abweichende Leistungsbestimmung des Kunden ist unbeachtlich. 3. Die Zahlung hat rein netto bar oder per Scheck (Verrechnungsscheck) zu erfolgen. Skontovereinbarungen bleiben hiervon unberührt. 4. Mit dem vertragsgerechten Angebot der Ware befindet sich der Kunde in Annahmeverzug und wird der vereinbarte Kaufpreis fällig. 5. Wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck oder eine Lastschrift nicht einlöst, werden sämtliche bestehenden Forderungen des Lieferers oder seiner Tochterunternehmen gegenüber dem Kunden unabhängig von ihrer sonstigen Fälligkeit sofort zur Zahlung fällig. Gleiches gilt bei bekannt werden von Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Kunden nachhaltig in Frage stellen. 6. Nach dem Eintritt der Fälligkeit der Zahlungspflichtungen berechnet der Lieferer dem Kunden für Mahnungen, Gebühren von mindestens Euro 20 bis höchstens Euro 50. 7. Gerät der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so ist die Astec-EDV berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in gesetzlich festgelegter Höhe zu berechnen. 8. Die Astec-EDV ist berechtigt, nach schriftlicher Information an den Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen angefallen, so ist die Astec-EDV berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. 9. Gegen Zahlungsansprüche des Lieferers steht dem Kunden ein Aufrechnungsanspruch nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zu. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nicht. 10. Die Gewährung eines Zahlungszieles von 30 Tagen (zzgl. 3% Finanzierung) bedarf der schriftlichen Vereinbarung und setzt die vorherige Zustimmung durch den Warenkreditversicherer voraus. § 6 Aufrechnung/ Zurückbehaltung 1. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur dann berechtigt, wenn seine geltend gemachten Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Astec-EDV als unbestritten anerkannt worden sind. § 7 Eigentumsvorbehalt 1. Der Lieferer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung des Lieferers mit dem Kunden entstandenen und noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrunds, vor. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderung des Lieferers um mehr als 20%, so werden auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach Wahl des Lieferers frei gegeben. 2. Der Kunde ist als Verwahrer der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zur ordnungsgemäßen Pflege und Sicherung verpflichtet. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für den Lieferer als Hersteller, jedoch ohne diesen zu verpflichten. Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware tritt der Kunde sein hieraus resultierendes (Mit-) Eigentumsrecht an dem vermischten Bestand oder der verbundenen Sache an den Lieferer ab. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Er tritt seine künftigen Forderungen aus dieser Weitergabe an die Astec-EDV zur Sicherheit ab, welche diese Abtretung annimmt. Hinsichtlich weitergegebener Miteigentumsanteile gilt dies entsprechend der Höhe des Verkaufswertes des Anteils. Auf Verlangen muss der Kunde Namen und Anschrift der betreffenden Abnehmer sowie Art und Umfang seiner gegen diese bestehenden Ansprüche der Astec-EDV mitteilen. 3. Er tritt seine künftigen Forderungen aus dieser Weitergabe an die Astec-EDV zur Sicherheit ab, welche diese Abtretung annimmt. Hinsichtlich weitergegebener Miteigentumsanteile gilt dies entsprechend der Höhe des Verkaufswertes des Anteils. Auf Verlangen muss der Kunde Namen und Anschrift der betreffenden Abnehmer sowie Art und Umfang seiner gegen diese bestehenden Ansprüche der Astec-EDV mitteilen. 4. Die Weiterveräußerung sowie Verarbeitung, Vermischung, Montage und sonstige Verwertung der Vorbehaltsware ist nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr gestattet. Hieraus entstehende Forderungen werden im voraus an den Lieferer abgetreten (verlängerter Eigentumsvorbehalt), ohne das es noch einer gesonderten Abtretungserklärung des Kunden an den Lieferer im Einzelfall bedarf. Die Forderungen dürfen vom Kunden nicht in ein Kontokorrentverhältnis gestellt werden. Der Kunde ist berechtigt, die Forderungen bis auf Widerruf einzuziehen und verpflichtet eingezogene Forderungen gesondert zu verwahren und unmittelbar an den Lieferer abzuführen. 5. Der Kunde darf die Ware weder verpfänden, noch zur Sicherheit übereignen. Beeinträchtigungen des Vorbehaltseigentums (insbesondere durch Pfändungen)hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen und das Bestehen des Eigentumsvorbehalts gegenüber dem Drittgläubiger eidesstattlich zu versichern. 6. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware muss der Kunde auf das Eigentum von Astec-EDV hinweisen und diese unverzüglich schriftlich benachrichtigen. 7. Diese Rechte der Astec-EDV bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen bereits verjährt sind. In der Rücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Astec-EDV liegt kein Vertragsrücktritt. § 8. Schulungen 1. Anmeldungen und Absagen bedürfen der schriftlichen Form. 2. Wird die Absage 10 oder weniger Werktage vor Schulungsbeginn eingereicht, stellen wir 50% des Gesamtbetrages in Rechnung. 3. Wird die Absage 5 oder weniger Werktage vor Schulungsbeginn eingereicht, stellen wir den Gesamtbetrag in Rechnung. Dies gilt auch bei Nichterscheinen des Teilnehmers. Eine nur zeitweise Teilnahme führt nicht zur Gebührenminderung. 4. Wegen unvorhersehbarer Gründe darf Astec-EDV Schulungen kurzfristig absagen (z. B. Krankheit des Trainers). In solchen Fällen wird der Kunde sofort benachrichtigt und es erfolgt eine Absprache für einen Ersatztermin. 5. Bei Nichteinhaltung einer ausdrücklich schriftlich zugesagten Personalbereitstellung ist der Kunde berechtigt, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung können nur anerkannt werden, wenn wir oder unsere Vertragspartner den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Die erweiterte Haftung gem. § 287 BGB ist ausgeschlossen. § 9 Mangelansprüche/Haftung 1. Für Mängel, die auf unsachgemäße Handhabung oder Lagerung der Ware, ungewöhnliche Abnutzung oder Eingriffe durch Dritte nicht vom Lieferer autorisierte Personen zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet, das gleiche gilt für Mängel, die auf natürlichen Verschleiß, unsachgemäße Bedienung, unzureichende Wartung, Einflüsse von Fremdgeräten oder Fremdsoftware zurückzuführen sind. 2. Die Frist für die Geltendmachung von Mängelansprüchen beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Offensichtliche Mängel an der gelieferten Ware sowie Transportschäden hat der Kunde binnen 2 Tage nach Erhalt der Ware der Astec-EDV schriftlich mitzuteilen. 3. Die Mängelansprüche für offensichtliche Mängel an der gelieferten Ware erlöschen spätestens 7 Tage nach Erhalt der Ware. Bei nicht offensichtlichen Mängeln gilt eine Anzeigefrist von einem Jahr ab Gefahrübergang. Danach sind Mängelansprüche ausgeschlossen. § 377 HGB bleibt unberührt. 4. Soweit der Kunde Mängelansprüche geltend macht, informiert der Kunde die Astec-EDV vorab, damit eine Rücksendenummer vergeben werden kann. Die Rücksendung der Kaufsache hat unter Angabe der Lieferschein- oder Rechnungsnummer sowie einer möglichst genauen Fehlerbeschreibung gegenüber der Astec-EDV zu erfolgen, wobei das als vom Kunden als mangelhaft bezeichnete Teil bzw. Gerät vollständig durch den Kunden in der jeweiligen Originalverpackung an die Astec-EDV Gau-Algesheim bzw. deren jeweils zuständige Niederlassung zu schicken ist. 5. Transportaufträge zur Beförderung der bei der Astec-EDV erworbenen Sache, die vom Kunden als mangelhaft bezeichnet wird, werden ausschließlich durch die Astec-EDV auf eigene Rechnung ausgelöst.Transportschäden, die im Zusammenhang mit der Nichtverwendung der Originalpackung stehen, schließen Mängelansprüche aus. 6. Zur Befriedigung von jeglichen Mängelansprüchen ist die Astec-EDV nur dann verpflichtet, wenn die Kaufpreissumme gezahlt wurde und keine sonstigen Zahlungen offen stehen. Der Anspruch auf Abwendung der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch anderweitige Sicherheitsleistung ist ausgeschlossen. 7. Wünscht der Kunde, dass Arbeiten zur Beseitigung von Mängeln an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden sollen, so kann die Astec-EDV diesem Verlangen entsprechen. 8. Sofern eine andere als die bestellte Ware oder die bestellte Ware in mehrfacher Menge geliefert wird, erstattet die Astec-EDV dem Kunden den Rechnungsbetrag zurück, nachdem die Ware vollständig und unversehrt eingegangen ist. Transportaufträge zur Beförderung der bei der Astec-EDV erworbenen Sache werden ausschließlich durch die Astec-EDV auf eigene Rechnung ausgelöst. 9. Produkte, die durch den Kunden unsachgemäß verpackt worden sind, werden nach der Reparatur ordnungsgemäß verpackt. Dem Kunden wird hierfür eine entsprechende Verpackungspauschale berechnet. 10. Wird ein Mängelanspruch grob fahrlässig oder vorsätzlich ohne Rechtsgrund geltend gemacht, berechnet die Astec-EDV dem Kunden eine Testpauschale von 25,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. Für Schneideplotter werden in diesem Fall 50,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für die von Astec-EDV aufgewandten Transportkosten. 11. Die Haftung für den Verlust von Daten bei der Durchführung der Nacherfüllung ist ausgeschlossen. Der Kunde hat für die Datensicherung selbst Sorge zu tragen. 12. Garantiezusagen des Herstellers begründen ein gesondertes Rechtsverhältnis des Kunden mit dem Hersteller und keine eigenständigen Rechte gegen den Lieferer. 13. Gegenstand der Lieferung ist ausschließlich die Ware mit den Eigenschaften und Spezifikationen, die sich aus der Produktbeschreibung des Lieferers ergeben. Andere Beschaffenheitsangaben gelten nur dann als vereinbart, wenn sie vom Lieferer schriftlich bestätigt werden. 14. Reparaturen, die vom Kunden gewünscht werden und für die Mängelansprüche nicht bestehen, werden gegen Berechnung des anfallenden Aufwands ausgeführt. Auf Wunsch des Kunden wird ein Kostenvoranschlag erstellt. Dieser ist vergütungspflichtig, auch wenn die Reparatur danach nicht durchgeführt wird. 15. Wenn der Kunde als Nacherfüllung Lieferung einer mangelfreien Ware oder Rücktritt verlangt, ist er zur Rückgewähr der mangelhaften Ware und zum Wertersatz verpflichtet; darüber hinaus hat er die gezogenen Nutzungen zu vergüten. Soweit der Kunde nicht geringere Nutzungen oder der Lieferer nicht höhere Nutzungen nachweist, gehen die Vertragsparteien von einer Nutzungsvergütung in folgender Höhe aus: 16. Schadensersatzansprüche, insbesondere der Ersatz von Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluß gilt nicht für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen des Lieferers, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sowie dann nicht, wenn der Schaden auf einen Umstand beruht, für den der Lieferer eine Beschaffungs- oder Herstellungsgarantie übernommen hat. § 10 Software
§ 11 Nacherfüllung
§ 12 Verzugsschaden bei Nichtabnahme
§ 13 Datenverarbeitung und Datenschutz
§ 14 Export
§ 15 Erfüllungsort/ Gerichtsstand
§ 16 Schlußbestimmungen
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